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Forumsbetreiber verstorben und alles in´s Grab mitgenommen.
#11
Hy, versuch mal herauszufinden, wo die Domain geparkt ist, und setze dich mit denen in Verbindung

lg Tc4me
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#12
Was die Domains betrifft, gäbe es Möglichkeiten diese zu behalten und anzueignen.
subaru-foren.de ist ein unabhängiger Domainname, also auch bei der DENIC mit Inhaber registriert.
tierrechtstermine.de ist ebenfalls unabhängig mit eigenem Inhaber registriert.
Von einer Subdomain ist hier keine Spur.

Beide Domains teilen sich dieselbe konnektierte IP, also höchstwahrscheinlich denselben Webhoster.

Die Witwe kann ihre Stellung als Erbe bei der DENIC nachweisen und somit als neuer Domaininhaber eintreten. Gleichzeitig kann sie einen Inhaberwechsel durchführen und dir den Domainnamen übertragen. Das würde in einem Zug gehen. Wenn du die Domain weiterführen willst, dann kannst du ihr das erklären, die entsprechenden Formulare voranfertigen und ihr zur Unterschrift vorlegen. So bist du schonmal neuer Inhaber der Domain.
Mit dieser neuen Konstellation könntest du den Webhoster kontaktieren und dich dort als neuer Inhaber "vorstellen" und mit Vollmacht der Witwe (Erbenstellung) anfragen, dass der Hosting-Vertrag an dich übertragen werden soll.

Anhand der konnektierten IP zur Domain subaru-foren.de ist der derzeitige Webhoster die Speicherzentrum GmbH in Berlin (speicherzentrum.de).
Wenn du es mittels Vollmacht der Witwe schaffst, den Hosting-Vertrag zu übernehmen und Zugriff zu bekommen, stehen dir die Türen offen.

Die Domain zu übernehmen ist kein Problem.
Fragt sich nur, wie der Webhoster reagieren oder welche weiteren Anforderungen zur Legitimation nötig sind.

Viel Erfolg!

[ExiTuS]
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#13
Danke für die schnelle Antwort
An das "Impressum - Speicherzentrum GmbH" hab ich schon geschrieben.
Bei beiden Foren ist der gleich Inhaber, leider verstorben. Die Witwe hat mit dem Zeugs überhaupt nix am Hut. Die Nummern in den Impressis sind nicht mehr gültig. Das Tierrechtsforum ist verödet.
Ich warte jetzt mal die Antwort des Speicherzentrums ab.
Wird vortgesetzt.
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#14
Die Antwort war eindeutig.
Ohne Sterbeurkunde und Erbschein geht da garnix. Nichtmal ein Update geht da und wir hängen immer noch bei 1.6.8. Das Ding muß erst abkacken und dann wird es wohl begraben.
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#15
Wie gesagt, muss die Erbenstellung nachgewiesen werden.
(Ohne dem geht selbstverständlich nichts, sonst wäre das ein Einfallstor für Betrug)

Das geht ausschließlich über die Witwe!!!
Sie sollte doch wissen, dass ihr Mann im Internet aktiv war und dementsprechend eine gewisse Verantwortung hinterlassen hat. Das sollte man ihr doch beibringen können.

Das Thema ist so oder so nicht vom Tisch.
Die Kosten der Domainnamen (und Hosting) werden bald wieder in Rechnung gestellt werden.
Von welchem Konto wird abgebucht? Wer bezahlt? Die Witwe vom Gemeinschaftskonto?
Will sie diese Kosten nicht loswerden und wäre froh, wenn ihr jemand dabei helfen würde? Wink

[ETS]
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#16
Wie Exitus schon schreibt, die Sache ist noch nicht vorbei! Ich würde nochmal an die Witwe herantreten, sie informieren, kosten die für sie anfallen wenn sie da nichts organisiert und du ihr die arbeit abnimmst, lasst dir was aushändigen, Sterbeurkunde, oder am besten Vorort bei ihr den Anbieter telefonisch kontaktieren, ... das wäre mein Weg den ich versuchen würde.
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#17
Tja @[ExiTuS] ... man möchte nicht glauben welche Lebensformen es außer der unseren auf diesem Planeten gibt. Ich würde es mit "hilflos" umschreiben. Ist zu weit weg um mal eben vorbeizuschauen und ich weis nichtmal wo die Gudste abgeblieben ist. Ich könnte es nur über das Meldeamt mit berechtigtem Interesse versuchen. Asonst ... die Suppe wird irgendwann teurer als das Fleisch und das Subaru-Forum ist auch schon am absteigenden Ast. Ich werd schaun was ich da noch stemmen kann. Gibt es doch ein Leben vor dem Tod Wink
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#18
Der Hoster ist berchtigt daran interessiert weiterhin einen Kunden zu erhalten und Geld einzunehmen.
Daraus ergibt sich, dass es für Dich - auf Grundlage der Unkenntnis bzgl. des/der zutreffenden Rechtsnachfolger/in - der einfachste Weg ist, direkt an/über den Hoster zu gehen.

Schreibe eine E-Mail an den Hoster und stelle die Sachlage im Detail (um welche Domain es sich handelt) dar. Der Hoster darf Dir sicherlich keine Daten herausgeben, ABER: er möge bitte mit dem/der Rechtsnachfoger/in in Kontakt treten und die Möglichkeit einer Nachfolge abzustimmen (die haben Übernahmeverträge) bzw. den Kontakt zwischen der/dem Rechtsnachfoger/in und Dir zurt Übernahme herzustellen.

Das klappt in der Regel und da der/die Rechtsnachfolgerin nicht weis das es die Domains gibt bzw. nicht darauf erpicht ist die Domain weiter zu führen (so Deinen Aussagen zu entnehmen). Mit vorstehender Vorgehensweise , dürfte es ein erfahrungsgemäß ein doch relativ geringer Aufwand bedeuten das gewünschte Ziel unkompliziert, auf legale Weise, zu erreichen.
Sollte ich der Ansicht sein helfen zu können biete ich Hilfe(n) an!  ...ich bitte jedoch nicht darum helfen zu dürfen!
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#19
Den Kunden würde er ja 1:1 behalten. Da komm ich nicht ran weil ich die Witwe erst aufspüren muß die mir die Vollmacht o.Ä. ausstellt. Ohne den Kram erfahre ich vom Hoster garnix. Das hat er mir unmisverständich dargelegt. Ich hab ihm die Umstände klitzeklein dargelegt aber ich kann ja nichtmal in Erfahrung bringen ob die Abbuchungen bei der Witwe oder einer anderen Person gemacht weren.
Da feiert der Datenschutz seine fröhlichen Urstände. Mit einer eidesstattlichen Erklärung geht da nix. Die klappen das Visir runter und Feierabend.
Aber die Bitte um Hilfestellung ist eine gut Idee. Die werde ich verfolgen.
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#20
Du hast meine Intension nicht verstanden!?

Dass der Hoster Dir keine Angaben macht bzw. machen darf ist doch eindeutig nachvollziehbar. Könnte ja jeder anrufen und um Übernahme einer Domain (mit welcher Begründung auch immer) bitten.

Erteile ihm Vollmacht Deine Daten weiter geben zu dürfen und bitte ihn darum dass er Deine Daten/Wünsche an seinen Kunden mit der Bitte um Kontaktaufnahme leitet. Die Entscheidung, ob dann sein Kunde mit Dir Kontakt aufnimmt obliegt nicht dem Hoster, sondern ist allein seinem Kunden überlassen. Mehr kannst Du nicht tun und mit dem Ergebnis musst Du Dich dann zufrieden geben.
Sollte ich der Ansicht sein helfen zu können biete ich Hilfe(n) an!  ...ich bitte jedoch nicht darum helfen zu dürfen!
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