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COPPA altersbegrenzung auf 18 setzen
#11
@NetHunter:

Ich liebe dich, es funktioniert einwandfrei Big Grin

@MrBrechreiz:

Wieso sollte es das? Wenn du darauf hinweist, dass die Seite für u18 nicht geeignet ist, die Person (minderjährig) aber dennoch der Meinung ist draufzuklicken/ein falsches Gebdatum einzugeben, ist das nicht deine Schuld. Schließlich hat die betreffende Person mit bestem (Ge-)Wissen falsche Angaben gemacht!
#12
Weil der Bundesgerichtshof so geurteilt hat, dass du als Betreiber einer Ü18 Website nachweisen musst, dass das eingesetzte Alterverifikationsverfahren dazu geeignet ist Minderjährige auszuschließen, du musst also garantieren können, dass sich keine Minderjährigen anmelden können. Dass ein Klick, bzw. das Eintragen eines geeigneten Geburtsdatums dazu nicht ausreichend ist, sollte also klar sein ;-)
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Brennwert: 2192kJ/526kcal | Eiweiß: 5,1g | Kohlenhydrate: 50,9g - davon Zucker 47,2g | Fett: 33,5g - davon gesättigte Fettsäuren: 18,6g | Ballaststoffe: 6,8g | Enthält eine Phenylalaninquelle | Enhält Spuren von Nüssen und Spam.
#13
Sehe ich auch so und dachte das meine vorherige Aussage ja auch das unterbreitet habe, das es ungenügend ist für Ü18 Seiten. Am Ende jedem sein Problem.
Mit freundlichen Grüßen

MrBrechreiz
#14
(23.03.2013, 20:17)MrBrechreiz schrieb: Sehe ich auch so und dachte das meine vorherige Aussage ja auch das unterbreitet habe, das es ungenügend ist für Ü18 Seiten. Am Ende jedem sein Problem.
Ich wollte nur so frei sein und deine Aussage nochmal bestätigen. Hab grad spaßeshalber auch entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofs rausgesucht, für alle die's nachlesen wollen^^

Urteil vom 18. Oktober 2007 – I ZR 102/05
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#15
Nen Link dahin wäre gut. ^^
Mit freundlichen Grüßen

MrBrechreiz
#16
Oder einfach googlen xD

Pressemeldung des BGH: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bi...&linked=pm

Zitat:Nach § 4 Abs. 2 JMStV sind Angebote sog. weicher Pornographie in Telemedien unzulässig, sofern der Anbieter nicht sicherstellt, dass sie nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden. Danach ist erforderlich, dass eine "effektive Barriere" für den Zugang Minderjähriger besteht. Einfache und naheliegende Umgehungsmöglichkeiten müssen ausgeschlossen sein.
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#17
Also laut eines Urteils ÜBER(!) einen Kumpel von mir, ist meine Aussage aber (auch?) richtig...

Dort war die Seite nur mit einem Link (Bestätige, dass du ü18 bist) gesichert und er hat geklickt, doch für den Aufenthalt auf der Seite musste man zahlen und als dann die Abrechnung kam hat er dagegen geklagt.

Die wurde zurückgewiesen, da er keine 18 war und er falsche Angaben gemacht hätte. Zahlen musste er also, aber der Seitenbetreiber widerum wurde (logisch) dazu verdonnert, das mit dem Kostenpflichtigen zu korrigieren, da er das nicht korrekt angezeigt hätte, mehr ist dann da nicht mehr passiert....
#18
Aktuell geistert ja das hier im Netz herum: http://freidimensionalblog.wordpress.com...-internet/

Fall ist etwas anders gelagert, aber nur als Beispiel, für was man alles Ärger bekommen kann.
#19
Den Fall muss ich nicht verstehen, genau wie die Betroffene schon sagte^^


Aber ich will ja nichts mit billiger Pornographie machen, in meinem Forum soll nur über Games geredet werden und als Hinweis, dass es auch ü16/ü18 Games gibt, wollte ich dann dies einbauen Wink
#20
Es ist völlig egal was Du auf deiner Seite anbietest, Du als Betreiber bist in der Sorgfallspflicht und musst Sorge Tragen das Jugendliche nichts vor die Augen bekommen, was nicht für sie geeignett ist. Deutsche Gesetze sind sehr dehnbar und in den meisten fällen zu ungunster der Seitenbetreiber. Ich wäre da an deiner Stelle etwas vorsichtiger.
Mit freundlichen Grüßen

MrBrechreiz