Hallo, Gast! (Registrieren)

Wir wünschen allen Besuchern frohe Ostern!

Letzte Ankündigung: MyBB 1.8.37 veröffentlicht (04.11.23)


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste
Recht am eigenen Bild in Foren
#1
Hat ein Nutzer, der sich mit dem Betreiber eines (nicht öffentlichen) Forums verstritten hat, das Recht, dass dieser nicht nur, wie in den Forenregeln, denen er bei seiner Registrierung zugestimmt hat, vorgesehen, sich löschen und seine Beiträge pseudonymisieren zu lassen, sondern von diesem darüber hinausgehend zu fordern, sämtliche Fotos, die er darin gepostet hat, löschen zu lassen?
Kennt einer dazu (höchstrichterliche) Entscheidungen?
Zitieren
#2
Ich denke nicht, dass es hierzu (schon) eine verbindliche, höchstrichterliche Entscheidung gibt. Das ganze Copyright-Thema im www ist ja im Umbruch begriffen.

Natürlich weisen Texte aber auch vor allen Dingen Fotos u.U. eine schöpferische Leistung des Users auf und er könnte damit einen Anspruch auf Eigentum und damit Löschung haben. Allerdings treten dem vermutlich die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Forums entgegen. Was da höher wiegt oder nicht, kann ich nicht beurteilen.
viele Grüße
Jockl
übersetzte und eigene Plugins
Zitieren
#3
Die Beiträge sind geistiges Eigentum und stehen, falls sie die notwendige Schöpfungshöhe erreichen, unter dem Urheberrecht. Falls es jedoch in der AGB, die man bei der Registrierung unterschreibt, eine Klausel gibt, bei der man alle Rechte an den Beiträgen abtritt, dann wird das mit dem Urheberrecht nichts.
Zitieren
#4
(05.01.2013, 15:56)Falkenauge Mihawk schrieb: Die Beiträge sind geistiges Eigentum und stehen, falls sie die notwendige Schöpfungshöhe erreichen, unter dem Urheberrecht. Falls es jedoch in der AGB, die man bei der Registrierung unterschreibt, eine Klausel gibt, bei der man alle Rechte an den Beiträgen abtritt, dann wird das mit dem Urheberrecht nichts.

Siehe Facebook und Co.
Mit freundlichen Grüßen

MrBrechreiz
Zitieren
#5
(05.01.2013, 15:40)Paccy schrieb: Hat ein Nutzer, der sich mit dem Betreiber eines (nicht öffentlichen) Forums verstritten hat, das Recht, dass dieser nicht nur, wie in den Forenregeln, denen er bei seiner Registrierung zugestimmt hat, vorgesehen, sich löschen und seine Beiträge pseudonymisieren zu lassen, sondern von diesem darüber hinausgehend zu fordern, sämtliche Fotos, die er darin gepostet hat, löschen zu lassen?
Kennt einer dazu (höchstrichterliche) Entscheidungen?

Ist, wie meine Vorredner schon sagten, umstritten.
Dennoch würde ich dazu raten, Fotos, die den betreffenden User selbst zeigen oder von denen du sicher weißt, dass er sie selbst erstellt hat, trotzdem zu löschen.

Wir hatten auch mal so einen Fall und das hat sich ewig hingezogen, weil einfach nie ganz klar war, ob hier die Nutzungsbedingungen oder das Recht am eigenen Bild / Urheberrecht überwiegen.
Motto: Der Klügere gibt nach. Wink
Zitieren
#6
Hallo zusammen,
wenn er den Forenregeln zugestimmt hat, ist er an die Regeln gebunden. Heißt, er hat zwar nach wie vor die Rechte am Bild, am löschen aber nicht. Es sei denn, das Bild würde vom Betreiber für andere Zwecke, Beiträge oder privat Verwendung finden. Dann verstößt der Betreiber gegen das bestehende Urheber bzw. Copyright. Dann kann der Eigentümer des Bildes das löschen verlangen.

Er kann aber nicht einfach, nur weil er Zoff mit dem Betreiber hat, als Trotzreaktion auf dem löschen bestehen.

Er hat das Bild freiwillig eingestellt, der Betreiber hat nicht gegen das Urheber bzw. Copyright verstoßen, also ist die Sachlage eindeutig- der Eigentümer kann das löschen seiner „Werke“ nicht verlangen.

LG

Dieter
Der letzte Beweis von Größe liegt darin, Kritik ohne Groll zu ertragen. (Victor Hugo 1802-1885)
Zitieren
#7
Moin,
ist in den Regeln entsprechend vermerkt, dass die Rechte an Beiträgen und Bildern an den Forenbetreiber übergehen, so hat der User diesem bei Registrierung zugestimmt.
Bei uns bestrifft das nur die Bilder, die in der foreneigenen Galerie Bestand haben.
Fremdverlinkte (z.B. Abload etc.) sind davon natürlich ausgeschlossen und können durch den User ja beim Pic-Hoster gelöscht werden, so dass diese im Forum nicht mehr angezeigt werden.
Ebenfalls habe ich bei uns vermerkt, dass die Bilder in der foreneigenen Galerie nach Löschung des Accounts vom Forenbetreiber nicht weiter für andere Zwecke genutzt werden dürfen.
Natürlich ist man als Forenbetreiber nach Löschung des Accounts ebenfalls gut beraten, personenbezogene Daten des Nutzers zu löschen.

Damit ist man rechtlich auf der sicheren Seite.
Zitieren
#8
Ich finde es sehr Interessant, wie das Rechtsverständnis einiger Nutzer hier ist.

Erst einmal Vorweg: Jedes durchs Gesetz garantierte Recht bricht jegliche AGB-Klausel. Sprich: Urheheberrecht hat IMMER Vorrang vor jeglicher AGB.
Bei Facebook und Co ist es ein etwas anderes / komplizierteres Thema, da diese Websites über mehere Kontinente hinweg populärer wurden. Bei Facebook ist der Firmensitz meines Wissens nach in den USA, sodass zum Großteil auf sie nur US-Recht anzuwenden ist. Zwar müssen sich Firmen, die ihre gewerblichen Websites und Dienste explizit in anderen Ländern anbieten (z.B. durch Übersetzungen) sich an die dortigen Gesetze halten, leider jedoch können insbesondere große Firmen / Konzerne sich dort auch etwas länger querstellen. Das rückt sie aber nicht gerade in ein positives Licht...


Für Forenbetreiber bedeutet dies:
Wenn ein Nutzer ein Bild veröffentlicht, an dem er das Urheberrecht hat (welches man nicht abtreten kann!), so hat er auch das Recht dieses Bild / Bilder löschen zu lassen. Das, was man abtreten kann, sind lediglich Verwertungsrechte.
Wird hingegen in den AGBs gesagt, das man die Verwertungsrechte an eingestellten Materialien (Bilder etc.) beim Posting dem Forenbetreiber übergibt, so ist dies durchaus möglich, aber alles andere als Nutzerfreundlich, weil dadurch auch das Recht für den Forenbetreiber besteht das Werk weiter zu veräußern.

Es gibt einen Kompromiss, indem man in den AGBs formuliert, dass man beim Posten von eigenem Material automatisch dem Betreiber eine nichtexklusive "Nutzungslizenz" für das gepostete Werk / Bild einräumt.
Sofern auf dem Bild allerdings klar Personen zu erkennen sind, so überwiegt das Recht am eigenen Bild. D.h. wenn jemand einen aufordert entsprechende Fotos zu löschen, so muss man dem nachkommen (es droht Bußgeld).


MfG
Raphael
Zitieren