26.09.2023, 20:00
Den Gegenverschlag, der alle möglichen Konstellationen rechtssicher abdeckt, kann es meiner Meinung nach nicht geben. Dafür ist das Thema viel zu komplex.
Auf der sicheren Seite ist man natürlich, wenn man auf Tracking, Werbung und externe Dienste (soweit sie Cookies einsetzen) verzichtet. Ist dies nicht möglich, muss man individuell entscheiden, ob ein Cookies-Banner nötig ist und was in der Datenschutzerklärung stehen muss.
In deiner Datenschutzerklärung steht beispielsweise, dass du Google Analytics und andere Google-Dienste einsetzt, dafür holt sich das Cookielaw-Plugins aber keine Einwilligung, weil das nicht zum Standard gehört.
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